Die
kirchliche Trauung im Detail
Das
Ehesakrament
Menschen,
die an Gott glauben und Gott immer wieder suchen, wissen um die
Chancen und Bereicherungen, die ein Leben im Vertrauen auf Gott
bereithält. Sie erfahren ihr Leben in einem ganz tiefen Sinn als
wertvoll – weit über die materiellen Werte hinaus. Wie in der Liebe
und Zuneigung zwischen Brautleuten oder Ehepartnern, wie in der Liebe,
die Sie füreinander empfinden, spüren und erleben sich gläubige
Menschen von Gott unbedingt angenommen als Mensch, als Person, als
Ich.
Menschen,
die an Gott glauben und ihn immer wieder suchen, wissen sich auch dort
und dann angenommen, wo ihr Leben leidvoll an Grenzen stößt. Gerade
dieses Wissen und diese Erfahrungen machen Mut, „Ja” zu dem
Partner, zu der Partnerin zu sagen. Sie wenden die christliche
Botschaft und Grundhaltung, dass das Leben gerade im Vertrauen auf die
bedingungslose Liebe Gottes gelingt, ganz konkret auf einen
Lebensbereich an: auf ihr Leben als Paar.
Wenn
ein Paar mit dieser Haltung sich in der Kirche zueinander bekennt und
sich so traut, dann spricht die katholische Kirche von einem
heilbringenden Zeichen. Von einem Zeichen, in dem sichtbar wird, wie
Gott sich uns, den Menschen, zuwendet. Ein solches Zeichen heißt in
der katholischen Kirche „Sakrament”.
Im
Sakrament, im Zeichen der Ehe wird sichtbar: So wie Partner sich immer
wieder umwerben und sich lieben, so umwirbt Gott uns, so liebt Gott
die Menschen.
Die
kirchliche Trauung zählt für die meisten Brautpaare zum festlichen Höhepunkt
der Hochzeit. Wenn Sie genaue Vorstellungen über den Ort und die
Gestaltung der Messe (Fürbitten, Musikwünsche, usw.) haben, teilen
Sie dies unbedingt Ihrem Seelsorger mit. Es ist schließlich Ihr Fest
und sollte, natürlich im Rahmen der kirchlichen Vorgaben, auch Ihr
individuelles und persönliches Highlight des Tages werden.
Nehmen Sie bitte sehr früh Kontakt mit einem Seelsorger Ihrer Wahl
( Priester, Pfarrer, Diakon...) auf. Zuständig für die
dokumentarische Abwicklung ist das Pfarramt, bei dem Braut oder Bräutigam den Wohnsitz haben;
ist nur ein Partner in der katholischen Kirche, so ist natürlich
dessen Pfarramt zuständig.
Abgesehen davon können Sie sich auch an jeden anderen Seelsorger
wenden, zu dem Sie vertrauen haben, wie oben erwähnt z. B. über
einen Diakon.
Termin-Planung
Besprechen Sie Ihren Wunsch-Termin frühzeitig mit dem Seelsorger, der
mit Ihnen die Trauung feiern soll. Wenn Sie an einem anderen Ort
heiraten möchten, klären Sie bitte frühzeitig mit dem dort zuständigen
Pfarramt, dass die Kirche oder Kapelle für Ihre Hochzeit auch zur
Verfügung steht. Denken Sie daran, dass manche Orte gerade im Frühjahr
gerne gewählt werden!
Welche
Unterlagen brauchen wir?
Zur Anmeldung Ihrer Trauung benötigen Sie als katholische Partner
einen Taufschein; dieser wird Ihnen vom Pfarramt des Taufortes (fragen
Sie Ihre Eltern!) ausgestellt. Bei Unsicherheiten hilft Ihnen Ihr
Pfarramt gern weiter.
Partner, die nicht Mitglied der katholischen Kirche sind, brauchen
einen von der katholischen Kirche anerkannten „Ledigennachweis”,
den sie beim zuständigen Einwohnermeldeamt erhalten.
Was
kostet die kirchliche Trauung?
Als Eheleute spenden Sie sich das Sakrament der Ehe „im Angesicht
Gottes und vor seiner Kirche”. Deshalb ist die kirchliche Trauung
kostenlos. Je nachdem können jedoch Gebühren beispielsweise für den
Organisten oder Kosten für einen besonderen Blumenschmuck anfallen.
Dies müssten Sie mit dem zuständigen Pfarrer klären.
Stimmt
es, dass wir gefirmt sein müssen?
Im
Gespräch mit dem Seelsorger wird das Gespräch auch auf die Firmung
kommen. Sie werden – falls Sie noch nicht gefirmt sein sollten –
auf die Bedeutung und den Wert der Firmung hingewiesen und ermuntert,
sich zu prüfen, ob Sie als Erwachsener das Firmsakrament empfangen
wollen. Unabhängig davon können Sie aber kirchlich getraut werden
(wenn keine anderen Gründe vorliegen, die eine Trauung ausschließen).
Ist
das notwendig: Ehevorbereitung und Traugespräch?
Einige
Wochen vor Ihrer Trauung muss der Seelsorger sich mit Ihnen
zusammensetzen und ein Traugespräch führen; dabei werden auch einige
Daten mit einem Formular erfasst, die anschließend in das Ehebuch
ihrer Pfarrei eingetragen bzw. an Ihr Taufpfarramt gemeldet werden. In
Kärnten ist die Ehevorverbereitung nicht Pflicht, wird aber dringend
empfohlen. Wichtiger ist dabei jedoch das Gespräch über die Bedeutung der
kirchlichen Trauung und des katholischen Eheverständnisses. Dabei
sollen auch Ihre Anliegen zur Sprache kommen: Was ist Ihnen wichtig?
Warum möchten Sie kirchlich heiraten? Einen Teil der Gesprächszeit
oder ein weiteres Gespräch können Sie den Fragen rund um die Form
und Gestalt der Feier widmen: Liedauswahl, Gebete, Fürbitten usw.
Die Ehevorbereitung hat einen ganz anderen Wert: Zusammen mit anderen
Paaren, die auf dem Weg zur Trauung sind, und angeleitet von
erfahrenen und kundigen Mitarbeitern, werden Sie ermuntert und
ermutigt, all die vielen wichtigen Fragen zu stellen, die bei der
unmittelbaren Hochzeitsvorbereitung oft auf der Strecke bleiben.
Können
wir unsere Feier mitgestalten?
Sie
dürfen nicht nur Ihre Feier mitgestalten, es ist sogar erwünscht!
Sie können mitwirken bei der Auswahl von Lesung und Evangelium, von
Liedern und Gebeten; nach Absprache können Sie für ansprechende
Musik bzw. Musiker sorgen, aus Ihrem Verwandten- und Bekanntenkreis können
Sie Lektoren vorschlagen oder jemanden bitten, der die Fürbitten
(nach Rücksprache mit dem Seelsorger) gestaltet und vorträgt.
Können
wir auch „ökumenisch heiraten”?
Wenn
ein Partner evangelisch, der andere katholisch ist, dann gibt es oft
den Wunsch, die Trauung unter Beteiligung von Seelsorgern beider
Konfessionen zu gestalten. Dieser Wunsch ist häufig begründet –
die Rücksicht auf Verwandtschaft oder weil Sie sich nicht richtig
einigen können, sollte jedoch kein Grund sein.
Dass bei Ihrer Hochzeitsfeier Seelsorger beider Konfessionen
mitwirken, ist grundsätzlich möglich. Allerdings gibt es noch keine
„Ökumenische Trauung„ als eigenen Ritus. Sie müssen sich daher
entscheiden, ob Sie in der evangelischen Kirche nach deren Ritus (und
mit Beteiligung des katholischen Geistlichen) oder in der katholischen
Kirche entsprechend ihrer Liturgie (mit Beteiligung des evangelischen
Pfarrers/Pfarrerin) heiraten möchten. Bei einer eventuellen späteren
Taufe Ihrer Kinder müssen Sie sich auch für eine Konfesssion
entscheiden. Überlegen Sie, welcher der beiden Partner die stärkere
religiöse Bindung hat und später auch die religiöse erziehung der
Kinder in der Hauptsache übernimmt.
Wenn Sie sich für die evangelische Kirche entscheiden, braucht der
katholische Partner eine „Dispens”, das ist eine Freistellung von
der katholischen Eheschließungsform; diese Dispens wird auch benötigt,
wenn die Trauung in der evangelischen Kirche ohne Mitwirkung eines
katholischen Geistlichen gefeiert werden soll. Die Dispens
(Freistellung) bekommen Sie durch das katholischen Pfarramt in der
Regel ohne Probleme.
Werden
wir auch getraut, wenn ein Partner nicht getauft ist?
Auch
für die Eheschließung zwischen einem Katholiken und einem Partner,
der nicht christlich (getauft) ist, hat die katholische Kirche eine
feierliche Form vorgesehen. Diese ist davon geprägt, dass bei der
Auswahl der Gebete und Texte Rücksicht auf den ungetauften Partner
genommen wird: er muss keine Texte beten bzw. sprechen, die seinem
Gewissen oder seiner Überzeugung widersprechen – allerdings muss
das katholische Eheverständnis gewahrt bleiben. Nehmen Sie sich Zeit
für ein ausführliches Vorgespräch!
Stimmt
es, dass wir wegen einer früheren Ehe nicht mehr getraut werden?
Die
katholische Kirche nimmt das Eheversprechen vor Gott und jedes Ja-Wort
von Nichtkatholiken, wo und in welcher Form auch immer es gegeben
wird, so ernst wie die Zusage Gottes an die Menschen selbst: beide
gelten unbedingt. Die katholische Kirche kann daher einer Scheidung
nicht zustimmen. Dennoch kann es Fälle geben, in denen eine
kirchliche Trauung möglich ist, auch wenn ein Partner oder gar beide
schon einmal verheiratet waren. In jedem Einzelfall ist dann sorgfältig
zu prüfen, ob diese Vorehe(n) nach katholischem Verständnis und
Kirchenrecht gültig zustande gekommen war(en). Weil die katholische
Kirche von dem hohen, sakramentalen Wert der Ehe überzeugt ist, nimmt
sie diese Prüfung sehr ernst – und räumt ihr viel Zeit ein. Die Klärung
des Sachverhaltes geschieht auf dem Weg eines objektiven
kirchenrechtlichen Verfahrens, das in der Regel zwei Jahre dauert.
Ansprechpartner sind jeder pastorale Mitarbeiter oder direkt das
Ehegericht des Bistums.
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